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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen,sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von "GTS racing-performance" abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachstehenden Regelungen abweichen, gelten auch dann nicht, wenn ihnen "GTS racing-performance" nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann, wenn Sie von "GTS racing-performance" schriftlich bestätigt werden.
1. Allgemeines
Allen Kauf-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen mit "GTS racing-performance" liegen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende
Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen. Verbraucher im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluß keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluß im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die Leistungen von "GTS racing-performance" nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden Geschäftspartner.
2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertage gültigen Preise. Diese gelten ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von "GTS racing-performance" verbindlich. Soweit Angestellte von "GTS racing-performance" oder sonstige für "GTS racing-performance" tätige Personen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch "GTS racing-performance". Die etwa zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts-, Maß- oder sonstige technischen Angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
3. Preise
Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager "GTS racing-performance" incl. ges. MwSt. Maßgebend sind die am Tage des Vetragsabschlusses gültigen
Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin mehr als vier Monate, ohne daß "GTS racing-performance" in Verzug ist, gilt der am Liefertag gültige Listenpreis.
4. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert "GTS racing-performance" "ab Werk". Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt worden ist. Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das Verstreichen der Lieferfrist nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung befreit, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nur dann nicht, wenn "GTS racing-performance" eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Lieferfristen verlängern sich, auch soweit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, soweit diese "GTS racing-performance" nicht zu vertreten hat. Treten solche Hindernisse auf, kann der Käufer von "GTS racing-performance" die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich "GTS racing-performance" hierüber nicht erklärt, kann der Käufer zurücktreten.Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet "GTS racing-performance" nicht. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der "GTS racing-performance" gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5. Abnahme
Erfolgt die Übernahme von Fahrzeugen oder Teilen vereinbarungsgemäß im Betrieb von "GTS racing-performance", so kommt der Kunde mit der
Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt.
Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behält "GTS racing-performance" sich vor, als Standgeld die ortsüblichen Gebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Auf den Rechnungsbetrag erhebt "GTS racing-performance" von Nichtkaufleuten Verzugszinsen von 5%, von Kaufleuten von 8%, jeweils über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank. Bleibt der Kunde auch nach Anzeige der Bereitsstellung mit der Übernahme des Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im Rückstand, so ist "GTS racing-performance" nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist "GTS racing-performance" einen berechtigten Grund für die unterbliebene Übernahme nach. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des vereinbarten Preises, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Schaden geringer ist. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Warenrücknahmen und Lieferungen
Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
7. Reparaturen
Für vom Kunden angelieferte Ersatzteile und daraus resultierende Folgeschäden wird keine Gewährleistung übernommen. Für entstandene Schäden aus vom Kunden bereitgestellten Schmiermitteln für Motoren wird ebenfalls keine Gewährleistung übernommen. Wird die Durchführung von Reparaturen in Auftrag gegeben, liegt die Entscheidung, ob die Reparatur in eigener oder in fremder Werkstatt erfolgt, im Ermessen von "GTS racing-performance".
Die obigen Gewährleistungsvorschriften finden entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort fällig.
8. Gefahrübergang
Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von "GTS racing-performance" erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma. Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
9. Gewährleistung/Nacherfüllung
9.1 Gegenüber Unternehmern
Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12 Monate ab Aus- oder Ablieferung. Unternehmer haben offensichtliche Fehler von "GTS racing-performance" innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist "GTS racing-performance" unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer haben zu beweisen, daß der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig festgestellt und angezeigt wurde. Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von "GTS racing-performance" durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber ausgetauschte Teile wird bis zum Anlauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.
Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von "GTS racing-performance" sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels gefordert werden.
Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, "GTS racing-performance" hätte den Vertrag arglistig verletzt. Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem Auftraggeber ein 10% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist. Die Beseitigung vom Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten hat, nicht nachkommt oder wenn er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro ungeachtet mindestens zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
"GTS racing-performance" ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Mit Unternehmern vereinbart "GTS racing-performance", daß als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
9.2 Gegenüber Verbrauchern
Verbraucher als Kunden müssen "GTS racing-performance" innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offenstichtliche Mängel schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Monate nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, "GTS racing-performance" hätte arglistig gehandelt. Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluß veranlaßt, trifft sie die Beweislast für diese Ursache.
Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht "GTS racing-performance" binnen angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist "GTS racing-performance" die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängern ohne Funktionsbeeinträchtigung, steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines Sachmangels.
9.3 Verjährung
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, "GTS racing-performance" wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen oder es handelte sich um einen Personenschaden.
10. Versand und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt stets auf Rechung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und Versandmittel der Wahl von "GTS racing-performance" überlassen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von "GTS racing-performance" auf den Käufer über.
Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, inh. von 10 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug mit den heute üblichen Zahlungsmitteln bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 10 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann "GTS racing-performance" von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis zur vollständigen Bezahlung der "GTS racing-performance" aus dem Vertrag zustehenden Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen) Eigentum von "GTS racing-performance". Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Vertragsschluß offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von "GTS racing-performance".
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von "GTS racing-performance" unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Waren sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann "GTS racing-performance" die Versicherung auf seine Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.
Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten und zu versichern, kann "GTS racing-performance" vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch von "GTS racing-performance" hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den
Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu.
Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist "GTS racing-performance" verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.
Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.
Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist "GTS racing-performance" dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich den Dritten sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
12. Pfandrecht und Zurückbehaltung
An dem Gegenstand, der aufgrund eines Auftrags in den Besitz von "GTS racing-performance" gelangt ist, steht ihr wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, sofern diese in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch des Kunden stehen, ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht zu. "GTS racing-performance" ist zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsaandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des Kunden.
13. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von "GTS racing-performance" auf den nach der Art der Ware oder sonstigen
Leistung für einen ordentlichen Kaufmann vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet "GTS racing-performance" bei leicht fahrlässiger oder nicht arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine Ansprüche wegen eines Personenschadens.
14. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
14.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von "GTS racing-performance" angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. "GTS racing-performance" bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet "GTS racing-performance" nur insoweit, als sie durch von "GTS racing-performance" eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet "GTS racing-performance" damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.
14.2 "GTS racing-performance" weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
14.3 Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
14.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die "GTS racing-performance" insoweit von jeder Haftung frei.
14.5 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen
möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
15. Teilnichtigkeit
Sollte einer der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so ist die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine solche treten, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.d.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
17. Schlußbestimmungen, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht in Lüdenscheid.
Stand: Januar 2010
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